Der Sprachendienst des KIT

Der Sprachendienst kümmert sich um stilistisch-linguistische Belange am KIT und bietet seine Dienstleistungen dem Präsidium, den Dienstleistungseinheiten (DE), Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, technischem Personal und Verwaltungsmitarbeitenden des KIT an. Sein Leistungsspektrum umfasst Dolmetscherdienste und Übersetzungen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Russisch, die Beratung aller Mitarbeitenden zu Übersetzungsprozessen und anderen sprachlichen Belangen sowie die Pflege des KIT-Glossars. Korrektorate sowie Überarbeitungen von wissenschaftlichen Publikationen, Abschlussarbeiten und (maschinell) vorübersetzten Texten übernimmt der Sprachendienst nicht.

Neben hoher sprachlicher Kompetenz zeichnet sich der Sprachendienst auch durch kulturelles Know-how und ein fundiertes Verständnis der fachlichen Zusammenhänge aus. Durch die langjährige enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KIT ist der Sprachendienst mit deren Belangen und Arbeitsgebieten vertraut.

Wichtige Hilfestellung zu englischen Formulierungen und Vorgaben zum Corporate Design des KIT: 

» KIT-Glossar mit KIT-spezifischen Begriffen (Deutsch ⇔ Englisch)

» KIT-Styleguide für englischsprachige Texte

» Organigramme des KIT in deutscher und englischer Sprache 

 

Erläuterungen zum Übersetzen von Texten am KIT  

  • Größe der (internationalen) Zielgruppe am KIT (Mitarbeitende und/oder Studierende – Beispiel: Rundschreiben, zentrale Ordnungen und Regelungen) 
  • Sicherheitsrelevanz (Beispiel: Sicherheitsregelungen, Laborordnungen) 
  • Größe des Bedarfs (eine oder mehrere Organisationseinheiten, Rückmeldungen von vielen internationalen Mitarbeitenden und Studierenden – Beispiel: Einstellungsverträge) 
  • Außenwirkung (Beispiel: Materialien für Messen, Universitätsverbünde, internationale Stellenausschreibungen) 
  • Vertraulichkeits-/Geheimhaltungsverpflichtungen, die eine Beauftragung Dritter verhindern (Beispiel: Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen) 
  • Rahmen- oder Musterordnungen, -vereinbarungen etc. 

Beispiel: Zahlreiche Tätigkeiten am KIT unterliegen übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen (LHG, LDSG usw.). Diese in kompliziertem Rechtsdeutsch verfassten Bestimmungen in ihrer Gesamtheit (oder auch nur in Teilen) zu übersetzen, ist wenig zielführend. Für die jeweilige internationale Zielgruppe am KIT wäre es hilfreicher, wenn die betreffende Organisationseinheit (OE) die in diesem bestimmten Fall geltenden Regelungen in eigenen Worten zusammenfasst und dies dann durch den Sprachendienst für die Zielgruppe übersetzen lässt. 

Beispiel: Manche Formulare dürfen nicht übersetzt werden (LBV-Formulare). In diesem Fall könnte man überlegen, Ausfüllhilfen zu erstellen und diese übersetzen zu lassen. 

 

Kontaktaufnahme per E-Mail mit folgenden Informationen:  

  • Wer ist die Zielgruppe? 
  • Gibt es eine harte Deadline? 
  • Wer ist die Kontaktperson für Rückfragen? 

Wichtig: Schicken Sie den Text immer direkt mit, sonst kann der Sprachendienst keine Einschätzung abgeben. 

Es werden nur Word- und PowerPoint-Dateien akzeptiert, andere Dateiformate oder gar Links zu den zu übersetzenden Seiten werden nicht bearbeitet.  

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über die Übersetzung und planen Sie ausreichend Zeit für die Auftragsbearbeitung ein. 

  • Kleine, spezifische Zielgruppe 
  • Dezentrale Webseiten 
  • Von Dozenten erstellte Fachmodule für die Modulhandbücher 

Verwenden Sie stets das KIT-Glossar, welches viele Übersetzungen von KIT-spezifischen Begriffen enthält und vom Sprachendienst ständig aktualisiert wird. 

Die Landeskoordinationsstelle für Hochschulübersetzung in Baden-Württemberg an der Universität Mannheim verfügt über eine umfangreiche Sammlung von übersetzten Dokumenten insbesondere aus der Hochschulverwaltung (LBV-Formulare) und ein Glossar zur Hochschulterminologie mit Beiträgen aller Hochschulen in Baden-Württemberg. 

Bei der Nutzung von öffentlich zugänglichen Übersetzungstools, z.B. DeepL, müssen die übersetzten Texte anschließend nochmals von Ihnen kritisch sprachlich und hinsichtlich der KIT-spezifischen Terminologie (siehe Glossar und Styleguide) überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass DeepL und andere KI-basierte Übersetzungstools nicht DSGVO-konform sind! Sollten noch Zweifel bestehen, können diese mit dem KIT-Sprachendienst geklärt werden. 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und in welcher Form Ihr Text ins Englische übersetzt werden soll, können Sie ebenfalls gerne den Sprachendienst konsultieren. 

Oberstes Kriterium: fehlende Kapazität des Sprachendienstes. Auf Wunsch empfiehlt der Sprachendienst gerne externe Dienstleister. 

Kriterien wie zuvor beschrieben 

Sollte ein Institut über ein eigenes Budget für das wissenschaftliche Projekt verfügen, empfiehlt der Sprachendienst auf Wunsch gerne externe Dienstleister. 

Einträge und Löschungen im KIT-Glossar erfolgen ausschließlich durch den Sprachendienst, ggf. auf Anregung von Nutzer/innen. 

Jede/r Mitarbeiter/in des KIT kann sich bei der Landeskoordinationsstelle registrieren und hat dann Zugriff auf deren Übersetzungen (vornehmlich im Bereich der Universitätsverwaltung). Übersetzungsaufträge werden in der Regel mit Hinweis auf den KIT-eigenen Sprachendienst abgewiesen. 

Der Sprachendienst empfiehlt den Organisationseinheiten, das deutsche Originaldokument und dessen englische Übersetzung gut zugänglich paarweise auf ihren Webseiten abzulegen. Auch eventuelle Verlinkungen sollten stets paarweise erfolgen. Die Ablage selbst bleibt natürlich in der Verantwortung der jeweiligen OE.