Voraussetzungen für die Bewerbung

Um sich als Gaststudent am KIT bewerben zu können,

  • müssen Sie entweder an einer Partneruniversität des KIT eingeschrieben sein und von dieser für ein Studium am KIT vorgeschlagen worden sein. Bitte setzen Sie sich mit dem Austauschkoordinator deiner Heimathochschule in Verbindung, um zu erfragen, ob Sie für das Austauschprogramm ausgewählt werden können. Falls ja, werden Sie für ein Studium am KIT vorgeschlagen werden,
  • oder für eines der DAAD-Stipendienprogramme ausgewählt werden,
  • oder sich als Free Mover bewerben.  
Termine und Fristen

Sprachliche Voraussetzungen

 

Bitte beachten Sie, dass Englisch nicht überall in Deutschland/am KIT gesprochen wird. Daher ist die Teilnahme am Prä-Semester Deutschkurs am KIT für alle Bewerber empfohlen, die über keine/unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Sprachzertifikate dürfen bei der Bewerbungsfrist nicht älter als genau fünf Jahre sein.

Aus dem offiziellen Zertifikat sollte klar hervorgehen:

  • das erreichte Sprachniveau,
  • das erreichte Prüfungsergebnis (Note oder Punktzahl),
  • das Ausstellungdatum des Zertifikates und 
  • das ausstellende Sprachinstitut (Stempel/Unterschrift/Verifizierungscode)

Folgende Sprachnachweise werden nicht akzeptiert:

  • Online Einstufungstests 
  • Teilnahmebescheinigungen 
  • Zertifikate ohne Sprachniveau 

Die folgenden Fakultäten am KIT:

  • Fakultät für Architektur (ARCH),
  • Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften (BGU),
  • Fakultät für Chemie- und Verfahrenstechnik (CIW),
  • Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (ETIT),
  • Fakultät für Maschinenbau (MACH) und
  • Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Management (WIWI)

verlangen von den Bewerber*innen:

  • ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 des CEFR, wenn nur Kurse auf Deutsch besucht werden, oder
  • ein englisches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des CEFR, wenn nur Kurse in englischer Sprache besucht werden, oder
  • beide Sprachzertifikate (B1 GER-Niveau in Deutsch und B2 GER-Niveau in Englisch), wenn Kurse in beiden Sprachen besucht werden. Nur für die ETIT Fakultät: A2/B1 GER-Niveau in Deutsch und B2 GER-Niveau in Englisch. 

Die folgenden Fakultäten am KIT:

  • Fakultät für Informatik (INFO)

verlangen von den Bewerber*innen:

  • ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 des CEFR (obligatorische Voraussetzung) und zusätzlich
  • ein englisches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des CEFR nur, wenn Kurse in englischer Sprache besucht werden

Die folgenden Fakultäten am KIT:

  • Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften (GEIST-SOZ),
  • Fakultät für Mathematik (MATH) und
  • Fakultät für Physik (PHY)

verlangen von den Bewerber*innen:

  • ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau A2/B1 des CEFR (obligatorische Voraussetzung)* und zusätzlich
  • ein englisches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des GER nur, wenn Kurse in englischer Sprache besucht werden.
  • Für den Studiengang Germanistik: ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des CEFR. 

Die folgenden Fakultäten am KIT:

  • Fakultät für Chemie und Biowissenschaften (CHEM-BIO) 

verlangen von den Bewerber*innen:

  • ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau C1 des CEFR, wenn Kurse auf Deutsch besucht werden, oder 
  • ein englisches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2/C1 des CEFR, wenn Kurse in englischer Sprache besucht werden.
Gelsomina Di Laurenzio

Koordination Incoming Übersee Studierende (Austausch, DAAD-Stipendium Programme, Free Mover)

Sprechstunde: Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30. 

Raum: 001, Gebäude 50.20, CS

Tel.: +49 721 608-44919

Mail: overseas-in does-not-exist.intl kit edu