Ablauf: Abschluss einer Fakultätskooperation als Studierendenaustausch (SEA)

Begriffe

Fakultätskooperation (Student Exchange Agreement - SEA):

Eine Fakultätskooperation am KIT bezieht sich auf den Austausch von Studierenden einer bestimmten Fakultät am KIT und der Partneruniversität im Ausland. Die Fakultätskooperation wird von der Fakultät bzw. einem Institut der Fakultät am KIT koordiniert. Die akademische Betreuung der Studierenden erfolgt innerhalb der Fakultäten. Das Bewerbungsverfahren für die Incomings wird über das International Students Office am KIT in Zusammenarbeit mit den KIT Fakultäten koordiniert. Wichtige Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren sowie zu den Sprachvoraussetzungen der einzelnen KIT Fakultäten für internationale Austauschstudierende findet man in dem Factsheet

Ein Student Exchange Agreement (SEA) regelt vertraglich den gegenseitigen Austausch von Studierenden zweier (oder mehrerer) Universitäten für ein oder zwei Semester. Das Student Exchange Agreement für Fakultätskooperationen ist für sich allein gültig. Es wird kein zusätzlicher Vertrag benötigt; ein Memorandum of Understanding (MoU) ist nicht zwingend notwendig.

Im Gegensatz zur Fakultätskooperation bezieht sich eine Direktkooperation am KIT auf den hochschulweiten Austausch von Studierenden am KIT mit einer Partneruniversität im Ausland. Direktkooperationen werden vom International Students Office am KIT koordiniert. Die akademische Betreuung der Studierenden erfolgt innerhalb der Fakultäten.

Partneruniversität im Ausland:

Die Partneruniversität im Ausland ist die Hochschule, mit der ein Studierendenaustausch vereinbart wird.

Koordinator der Fakultätskooperation am KIT:

Der bzw. die Koordinator(in) der Fakultätskooperation am KIT ist die verantwortliche Person an der Fakultät bzw. dem Institut, die die Kooperation mit der Partneruniversität im Ausland koordiniert. Der bzw. die Koordinator(in) ist verantwortlich für die Vertragsverhandlungen und für alle weiteren koordinierenden Tätigkeiten, die nach Abschluss des Student Exchange Agreements anfallen. Dazu gehören alle Abstimmungen mit der Partnerhochschule, inkl. der in dem anstehenden Jahr auszutauschenden Studierenden, die Aufnahmevoraussetzungen, die die Studierenden erfüllen müssen (akademisch, sprachlich, etc), die Ausschreibung und Bewerbung des Programms, Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Nominierung, Beratung und Betreuung der Studierenden.

Vermerkvorlage:

Die ausgefüllte Vermerkvorlage sollte bei der Prüfung vom SEA-Entwurf durch HAA eingereicht werden, um HAA die Beurteilung der Kooperation zu vereinfachen. Die ausgefüllte Vermerkvorlage wird auch für die Unterzeichnung vom SEA durch das Präsidium benötigt.

Vertragskoordinator IStO (INTL) am KIT:

Der Vertragskoordinator IStO (INTL) am KIT fungiert als Ansprechpartner bei Fragen zum Abschluss von Student Exchange Agreements (SEA).

Ansprechpartner

Vertragskoordinator IStO (INTL) am KIT: Sarah Arnoldi

HAA: Sandra Schubing-Eichenlaub