Um als ERASMUS-Studierender einen Studienaufenthalt am KIT absolvieren zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Partnerhochschule
Sie müssen an einer Partnerhochschule des KIT eingeschrieben sein zum Zeitpunkt der Bewerbung und auch während Ihres Aufenthalts am KIT.
- Nominierung (bis zum 1. Mai bzw. 1. November)
Sie müssen sich erfolgreich an Ihrer Heimathochschule um einen Austauschplatz am KIT beworben haben, d.h. Sie müssen für einen Studienplatz am KIT nominiert sein.
- Sprachkenntnisse
Sie sollten ausreichende Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung (also bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, nicht später). Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Als Nachweis für Sprachkenntnisse werden akzeptiert:
- Zertifikat ausgestellt durch Ihre Heimatuniversität
- Zertifikat ausgestellt durch eine Sprachschule
Nicht akzeptiert werden nur Teilnahmebescheinigungen für einen Sprachkurs ohne Angaben dazu, ob Sie den Kurs erfolgreich bestanden haben.
In Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit Ihrem Fachkoordinator können Austauschstudierende nur mit dem Nachweis guter Englischkenntnisse (mindestens B2) zum Studium am KIT zugelassen werden, z.B. wenn Sie eine Abschlussarbeit am KIT schreiben und Ihr Betreuer vom KIT eine Annahme auch ohne Deutschkenntnisse zugestimmt hat.
Sie können Ihr Deutsch-Level mit einem Test des Goethe-Instituts oder von DUO überprüfen.
Ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen können wir Ihre Bewerbung jedoch ablehnen und empfehlen Ihnen dringend, Deutsch zu lernen, um Ihren Alltag in Karlsruhe meistern zu können. Die Teilnahme an dem am KIT angebotenen Präsemester-Deutschkurs ist für alle Bewerber verpflichtend, die keine/unzureichende Deutschkenntnisse haben.
Die KIT-Fakultäten haben unterschiedliche Sprachanforderungen, diese finden Sie unten aufgelistet: