Nach Ihrer Ankunft
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Krankenversicherung
Um sich an einer deutschen Universität einschreiben zu können, brauchen Sie eine Krankenversicherung. Für die Immatrikulation am KIT müssen Sie also entweder einen Nachweis einer Krankenversicherung oder aber eine Verzichtserklärung vorlegen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu erkundigen, ob Ihre bestehende Krankenversicherung in Ihrem Heimatland längere Auslandsaufenthalte abdeckt.
Studierende, die eine private Krankenversicherung haben, die auch in Deutschland gültig ist
Verfügen Sie bereits über eine private Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, die auch in Deutschland gültig ist, benötigen Sie hierfür einen schriftlichen Beleg Ihres Versicherungsanbieters (auf Deutsch oder Englisch), der bestätigt, dass
- Sie krankenversichert sind
- diese in Deutschland gültig ist
- deren Deckungssumme unbegrenzt ist
Bitte beachten Sie, dass eine reguläre Reisekrankenversicherung nicht akzeptiert werden kann, da sie Ihren Studienaufenthalt von mindestens einem Semester nicht abdeckt!
Wenn Sie sich für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Eine private Krankenversicherung bedeutet, dass Sie alle nötigen Behandlungen zunächst selbst bezahlen und das Geld anschließend von Ihrem Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatland zurückfordern müssen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung unter Umständen für Behandlungskosten nur bis zu dem Wert aufkommt, der dem Durchschnitt in Ihrem Heimatland entspricht. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst bezahlen, falls die Behandlung in Deutschland teurer ist.
Für Studierende, die in Deutschland eine Versicherung abschließen müssen
Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind, kostet eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende bei einer der deutschen Krankenkassen etwa 120 € pro Monat. Private Krankenversicherungen sind in der Regel teurer und Sie müssen Behandlungen im Voraus bezahlen, bevor Sie diese erstattet bekommen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einmal eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Der studentische Krankenversicherungsschutz wird erst mit Semesterbeginn (zum 1. Oktober oder 1. April) und mit Ihrer Immatrikulation am KIT gültig. Wir empfehlen daher, eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen Ihres Aufenthalts in Karlsruhe abzuschließen, bis alle Formalitäten erledigt sind.
Wenn Sie DAAD-Stipendiat sind, wird die Krankenversicherung direkt über den DAAD abgeschlossen.
Für Studierende, die 30 Jahre oder älter sind, und für Doktoranden haben Sie keinen Anspruch mehr auf Studententarife der deutschen gesetzlichen Krankenkassen, so dass Sie verschiedene Gesellschaften vergleichen und entscheiden müssen, welche Versicherung für Sie die beste ist.
Die Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland.
Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung bei der Stadt Karlsruhe (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt ) anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei jedem Wohnsitzwechsel in Deutschland beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Alle Studierenden, die innerhalb Deutschlands umziehen, können sich online anmelden. Unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002495 finden Sie alle Informationen dazu. Mit dem Universalassistent Meldewesen (2.Seite) können Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Bei „Ihr Anliegen“ geben Sie bitte an: „Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“.
Wenn Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren möchten, können Sie das auf dieser Seite machen: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung.
Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder die Umgebung kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Bitte melden Sie sich über den Link: https://karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/terminvereinbarung an.
Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Wohnungsgeberbestätigung (die muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein (den müssen Sie ausfüllen), Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum.
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.
Wo muss ich das tun?
Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
Eröffnung eines Bankkontos
Wenn Sie in Deutschland ankommen, empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen, um den Semesterbeitrag für Ihre Miete, Ihre Unterkunft, den Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Sprachkursgebühr zu überweisen.
Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie (Original und Kopie)
- Ihren Reisepass/Personalausweis
- Einen festen Wohnsitz in Deutschland
- Ihren Studentenausweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden)
- Eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (falls bereits vorhanden)
- Ihre Steuer-ID ("Steuer-Identifikationsnummer"), die Sie nach der Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe per Post erhalten.
Wenn Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ophase∂esn-karlsruhe.de.

Koordination Incoming Übersee Studierende (Austausch, DAAD-Stipendium Programme, Free Mover)
Sprechstunde: Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30.
Raum: 001, Gebäude 50.20, CS
Tel.: +49 721 608-44919