Nach Ihrer Ankunft
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Krankenversicherung
Um sich an einer deutschen Universität einschreiben zu können, brauchen Sie eine Krankenversicherung. Für die Immatrikulation am KIT müssen Sie also entweder einen Nachweis einer Krankenversicherung oder aber eine Verzichtserklärung vorlegen. Wir empfehlen Ihnen, sich zu erkundigen, ob Ihre bestehende Krankenversicherung in Ihrem Heimatland längere Auslandsaufenthalte abdeckt.
Studierende, die eine private Krankenversicherung haben, die auch in Deutschland gültig ist
Verfügen Sie bereits über eine private Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, die auch in Deutschland gültig ist, benötigen Sie hierfür einen schriftlichen Beleg Ihres Versicherungsanbieters (auf Deutsch oder Englisch), der bestätigt, dass
- Sie krankenversichert sind
- diese in Deutschland gültig ist
- deren Deckungssumme unbegrenzt ist
Bitte beachten Sie, dass eine reguläre Reisekrankenversicherung nicht akzeptiert werden kann, da sie Ihren Studienaufenthalt von mindestens einem Semester nicht abdeckt!
Wenn Sie sich für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Eine private Krankenversicherung bedeutet, dass Sie alle nötigen Behandlungen zunächst selbst bezahlen und das Geld anschließend von Ihrem Versicherungsanbieter in Ihrem Heimatland zurückfordern müssen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung unter Umständen für Behandlungskosten nur bis zu dem Wert aufkommt, der dem Durchschnitt in Ihrem Heimatland entspricht. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst bezahlen, falls die Behandlung in Deutschland teurer ist.
Für Studierende, die in Deutschland eine Versicherung abschließen müssen
Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind, kostet eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende bei einer der deutschen Krankenkassen etwa 120 € pro Monat. Private Krankenversicherungen sind in der Regel teurer und Sie müssen Behandlungen im Voraus bezahlen, bevor Sie diese erstattet bekommen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einmal eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Der studentische Krankenversicherungsschutz wird erst mit Semesterbeginn (zum 1. Oktober oder 1. April) und mit Ihrer Immatrikulation am KIT gültig. Wir empfehlen daher, eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen Ihres Aufenthalts in Karlsruhe abzuschließen, bis alle Formalitäten erledigt sind.
Wenn Sie DAAD-Stipendiat sind, wird die Krankenversicherung direkt über den DAAD abgeschlossen.
Für Studierende, die 30 Jahre oder älter sind, und für Doktoranden haben Sie keinen Anspruch mehr auf Studententarife der deutschen gesetzlichen Krankenkassen, so dass Sie verschiedene Gesellschaften vergleichen und entscheiden müssen, welche Versicherung für Sie die beste ist.
Die Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet weitere Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland.
Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer Wohnung bei der Stadt Karlsruhe (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt ) anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei jedem Wohnsitzwechsel in Deutschland beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anmelden müssen.
Zur Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe benötigen Sie folgende Unterlagen
- Kopie des Reisepasses
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder des Visums
- Anmeldeformular bei der Meldebehörde (Meldeschein) /
- Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung (Dieses Formular sollte von Ihrem Vermieter ausgefüllt werden und nicht von Ihnen)
Alle Formulare finden Sie unter dem Namen: Formulare. Leider sind die Formulare nur auf Deutsch verfügbar.
Die ausgefüllten Unterlagen können Sie per Post an das folgende Amt schicken:
- Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe
Das Bürgerbüro sendet Ihnen nach der vollständigen/erfolgreichen Bearbeitung Ihrer Unterlagen eine Bestätigung per Email oder per Post zu, damit Sie Ihre Anmeldebestätigung, einen neuen Adressaufkleber für Ihre Ausweisdokumente erhalten können.
Sie können das Gebäude erst kurz vor Ihrem Termin betreten. Deshalb ist es empfehlenswert, mindestens 10 Minuten früher in die Registrierungsstelle zu kommen.
Aufenthaltsgenehmigung und Visum
Alle Nicht-EU-Austauschstudenten sollten entweder eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken oder ein Visum haben, das für den gesamten Austauschzeitraum gilt. Das heißt, wenn Ihr Visum vor dem Ende Ihres Austauschaufenthaltes abläuft, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken vor Ablauf des Visums beantragen.
Für die Beantragung bei der Ausländerbehörde sollten Sie folgende Unterlagen (Kopien) zusammenstellen:
- Ausgefülltes Formular, das Sie hier finden (wählen Sie "Formulare" und dann "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis")
- Biometrisches Bild
- Kopie Ihres Reisepasses inklusive Ihres aktuellen Visums für Deutschland (falls vorhanden)
- Bestätigung Ihrer Anmeldung als Einwohner von Karlsruhe
- Kopie Ihres Mietantrags/Mietvertrags
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller Ausgaben während Ihres Aufenthalts in Deutschland (mindestens 934 € monatlich). Dazu gehören: Kontoauszug, Stipendienbescheid oder eine Verpflichtungserklärung
- "Zulassungsbescheid" (Letter of Admission)
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis inklusive einer Kopie Ihrer Krankenversicherungspolice
Um einen Termin zu buchen, gehen Sie bitte:
- Gehen Sie auf diese Seite
- Häkchen bei "Beantragung Aufenthaltserlaubnis" setzen
- Personenzahl "1"
- Klicken Sie auf "Termin vereinbaren"
- Wählen Sie eines der grünen Kästchen im Kalender ("Termin frei"= Slot available)
- Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und E-Mail
- Adresse)
- Klicken Sie auf "Terminanfrage senden".
- Eine Bestätigung wird Ihnen per E-Mail zugesandt
- Seien Sie pünktlich zum Termin und bringen Sie Ihre Unterlagen mit (aufgrund der Hygienevorschriften bei COVID-19 müssen Sie einen Mundschutz tragen und vor dem Gebäude warten, der entsprechende Mitarbeiter wird Sie zum richtigen Büro führen)
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Termin zu vereinbaren oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Es ist sehr wichtig, dass Sie das Ausländeramt vor dem Ablaufdatum Ihres Visums kontaktieren.
Ausländerbehörde Karlsruhe
Kaiserallee 8
76124 Karlsruhe
Telefon: 115
E-Mail:abh∂oa.karlsruhe.de
Telefon 115
Eröffnung eines Bankkontos
Wenn Sie in Deutschland ankommen, empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen, um den Semesterbeitrag für Ihre Miete, Ihre Unterkunft, den Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Sprachkursgebühr zu überweisen.
Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie (Original und Kopie)
- Ihren Reisepass/Personalausweis
- Einen festen Wohnsitz in Deutschland
- Ihren Studentenausweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung (falls bereits vorhanden)
- Eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (falls bereits vorhanden)
- Ihre Steuer-ID ("Steuer-Identifikationsnummer"), die Sie nach der Anmeldung bei der Stadt Karlsruhe per Post erhalten.
Wenn Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ophase∂esn-karlsruhe.de.
Koordination Incoming Übersee Studierende (Austausch, DAAD-Stipendium Programme, Free Mover)
Sprechstunde: Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30.
Raum: 001, Gebäude 50.20, CS
Tel.: +49 721 608-44919
Mail: overseas-in ∂ intl kit edu