Baden-Württemberg/ Oregon Landesprogramm - Faculty Mobility grant
Der US-Bundesstaat Oregon und das deutsche Land Baden-Württemberg unterhalten seit 1968 ein gegenseitiges Austauschabkommen, welches die internationale Mobilität von bislang mehr als zweitausend Studierenden zu akademischen Zwecken ermöglicht. Das Abkommen sieht auch den Austausch und die Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor. Um die Beziehungen zwischen den akademischen Partnerinstitutionen in beiden Regionen zu stärken, die Programmkapazitäten entsprechend den akademischen Bedürfnissen der eingeschriebenen Studierenden zu erweitern und eine größere Anzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einzubeziehen, werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Mittel zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Baden-Württemberg in einer für die Ziele des Austauschprogramms relevanten Position an einer Partnereinrichtung in Oregon. Bewerberinnen und Bewerber sollten eine Verbindung zu einer Hochschule, einem Projekt oder einen konkreten Anlass angeben, der bzw. dem sie während ihres Besuchs nachgehen möchten.
Für den Faculty Mobility Grant Antrag sind zwei Ausrichtungen möglich:
- Vorhaben, die die bilaterale Studierendenmobilität stärken und erweitern können,
- Forschungszusammenarbeit, deren primäres Ziel es ist, das Engagement von Studierenden nachhaltig zu fördern.
In beiden Fällen soll der persönliche Besuch dazu dienen, den bilateralen Austausch zu verstärken.
Zu den teilnehmenden Einrichtungen in Oregon gehören: Portland State University, Western Oregon University, Willamette University, Oregon State University, University of Oregon, Eastern Oregon University, Oregon Institute of Technology, Pacific University, Southern Oregon University.
Zu den teilnehmenden Einrichtungen in Baden-Württemberg gehören: Universität Freiburg, Universität Heidelberg, Universität Hohenheim, Karlsruher Institut für Technologie, Universität Konstanz, Universität Mannheim, Universität Stuttgart, Universität Tübingen, Universität Ulm, Pädagogische Hochschule Freiburg, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Hochschule der Medien Stuttgart, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, Staatliche Hochschule für Musik Trossingen.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
- ein Lebenslauf,
- eine Projektbeschreibung (max. 3 Seiten) einschließlich einer Begründung der Auswahl für den aufnehmenden Gastgeber bzw. die aufnehmende Institution,
- ein Einladungsschreiben (auch informell als E-Mail ausreichend) von der Gastinstitution bzw. den Gastinstitutionen in Oregon.
Einzelheiten zur Finanzierung
Die Zuschüsse decken die Kosten für den Hin- und Rückflug zwischen Baden-Württemberg und Oregon in Höhe von maximal 1.350 EUR und beinhalten eine Tagespauschale im Umfang von 150 EUR für bis zu 7 Tage (An- und Abreise gelten dabei jeweils als ½ Tag). Die Flüge sind nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes bzw. nach den Bestimmungen der entsendenden Hochschule zu buchen.
Zeitplan
Der Durchführungszeitraum des Vorhabens muss bis zum 30. Juni 2025 feststehen und dem Oregon Study Center Germany mitgeteilt werden. Ebenso müssen die Fördermittel im Kalenderjahr 2025 abgerufen und ausgezahlt werden, weshalb um die Einreichung der Auszahlungsunterlagen bis spätestens zum 1. November 2025 gebeten wird. Die genehmigte Reise nach Oregon kann bis zum 31. Dezember 2025 stattfinden.
Einzelheiten zur Einreichung
Bewerbungen sind bis zum 1. April 2025 einzureichen. Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag im .pdf-Format per E-Mail an Sarah.Taylor∂uni-tuebingen.de und Kerstin.McGaughey∂uni-tuebingen.de beim Oregon Study Center Germany ein.