Bewerbung für ein höheres Fachsemester, Fach- und Universitätswechsel

Höheres Fachsemester

Als „höheres Fachsemester“ gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Wenn Sie bereits Studienleistungen in Deutschland oder Ausland erbracht haben, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Teil der Studiengänge am KIT sind nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt.

Wenn Sie bereits am KIT oder an einer deutschen Universität studiert haben, beachten Sie bitte die Hinweise zu Fach- und Universitätswechsel.

Wenn Sie bereits ein oder mehrere Semester in einem gleichnamigen Studiengang in Deutschland studiert haben, können Sie sich nicht für das 1. Fachsemester, sondern müssen sich für das höhere Fachsemester bewerben.

Die Zulassungsbeschränkung der Studiengänge entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des gewünschten Studienganges.


Fach- und Universitätswechsel

Wenn Sie bereits am KIT oder an einer anderen Universität in Deutschland studieren/studiert haben, müssen Sie zusätzliche Nachweise für die Bewerbung einreichen (siehe unter Bewerbung).
Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie den Prüfungsanspruch in einem Studiengang in Deutschland verloren haben, dürfen Sie in einem gleichnamigen oder fachverwandten Studiengang am KIT das Studium nicht aufnehmen. Der Prüfungsausschuss des Studiengangs, den Sie am KIT studieren wollen, entscheidet über die Zulassung.
  • Wenn Sie bereits einige Semester den gleichnamigen Studiengang an einer Universität in Deutschland studiert haben, können Sie am KIT nicht wieder im 1. Semester starten. In diesem Fall müssen Sie fortlaufend, d.h. in der gleichen Semesterzahl des bisherigen Studiums, immatrikuliert werden. Sollte das nicht möglich sein, weil für eine fortlaufende Einschreibung nicht ausreichend Kurse anerkannt werden können, wird die Bewerbung abgelehnt.
  • Sie müssen in der online-Bewerbung alle Angaben zu vorherigen Studienzeiten in Deutschland wahrheitsgetreu machen. Sollte sich später herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht und Studienzeiten in Deutschland verschwiegen haben, wird die Zulassung aufgehoben und Sie werden nicht am KIT eingeschrieben.

 

Voraussetzungen für die Bewerbung

Wenn Sie bereits erfolgreich am KIT oder an einer anderen Universität Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Die Inhalte Ihrer erbrachten Studienleistungen sollten mit dem gewählten Studiengang, für den Sie sich bewerben, übereinstimmen. Die Prüfungskommission entscheidet, in welchem Maß Ihre vorherigen Studienleistungen angerechnet werden können und in welches Semester Sie eingestuft werden. Es werden nur Kurse anerkannt, wenn sie in Umfang und Inhalt mit den Kursen im Curriculum des entsprechenden Bachelorstudiengangs am KIT übereinstimmen.

Bitte beachten Sie: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie tiefer eingestuft werden als Ihre aktuelle Semesteranzahl. Sollten Sie den Prüfungsanspruch in einem fachverwandten Studiengang in Deutschland verloren haben, können Sie in vielen Fällen nicht zugelassen werden. Wenn Sie bereits einen gleichnamigen Studiengang in Deutschland studiert haben, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben (siehe auch Fach- und Universitätswechsel).

Bewerbung

Um sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben, bewerben sich über das Online-Portal. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache und Übersetzung (Schulabschluss und/oder Hochschulaufnahmeprüfung, Feststellungsprüfung, Studiennachweise),
  • Nachweis der Sprachkenntnisse,
  • Transcript of Records/Notenauszug des bisherigen Studiums (mit Angaben über Inhalt und Umfang z.B. Credits oder Wochenstunden der Kurse),
  • ausführliche Kursbeschreibungen (mit Angaben über Inhalt und Umfang z.B. Credits oder Wochenstunden der Kurse)
  • nur bei vorherigem Studium in Deutschland (auch KIT): Bewerbungen ab 3. Fachsemester: Nachweis der Fachstudienberatung (siehe unten)
  • nur bei vorherigem Studium in Deutschland (auch KIT): Nachweis über den bestehenden oder verlorenen Prüfungsanspruch (erhalten Sie beim Studierendenservice oder beim Prüfungsausschuss)
  • nur bei vorherigem Studium in Deutschland (auch KIT): aktuelle Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigung

Bitte beachten Sie das gesonderte Verfahren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Fachstudienberatung

Ein Studiengangwechsel im Bachelorstudium nach dem zweiten Fachsemester ist nach dem Landeshochschulgesetz Baden Württemberg (§60 Abs. 2, Nr. 5 LHG) an eine studienfachliche Beratung gebunden. Falls Sie sich im dritten oder höheren Fachsemester befinden und einen Studiengangwechsel im Hauptfach anstreben, müssen Sie dem Antrag auf Zulassung bzw. dem Antrag auf Studiengangwechsel eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung beifügen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auch vom Zentrum für Information und Beratung (zib) oder vom zuständigen Fachstudienberater des Studienganges, in den Sie wechseln möchten. Bitte beachten Sie: Die Fachstudienberatung ist nur bei Fachwechsel innerhalb Deutschlands und am KIT notwendig. Bei Bewerbung von einer ausländischer Hochschule entfällt der Nachweis der Fachstudienberatung.

Sprachnachweis

Deutschsprachiges Bachelor oder Master-Studium
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen Sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.

Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs.

Zur Einschreibung muss DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden:

  • DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen  anerkannt)
  • TestDaF 4444 (mindestens 4x4)
  • DSD 2 der deutschen Auslandsschulen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung
  • Goethe-Zertifikat C2
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Ausnahme Masterstudiengang Wissenschaft-Medien-Kommunikation: DSH-3 oder TestDaF 5555 muss bei Bewerbungsschluss 15.Juli/15.Januar vorliegen.

Befreiung vom Nachweis: Inhaber eines Sekundarschulabschlusszeugnisses aus dem Großherzogtum Luxemburg, der deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien, eines Reifediploms der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der autonomen Provinz Bozen sowie Absolventen bilingualer Sekundarschulen, die mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließen.

 

Englischsprachiges Master-Studium
Um ein englischsprachiges Master-Studium aufnehmen zu können, müssen Sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.

Am KIT werden folgende Sprachnachweise akzeptiert:

  • TOEFL internet-based 88-92 Punkte, computer-based 230-250 Punkte, paper-based 570 Punkte (Institutions-Code: 0683)
  • IELTS 6.5 (und keine Section unter 5.5)

Befreiung vom Nachweis: Bewerber deren Muttersprache Englisch ist oder deren Hochschulabschluss in einem englischsprachigen Studiengang oder im englischsprachigen Ausland erworben wurde.

 

Aufenthaltserlaubnis

Bitte beachten Sie: Über Studienfach-/Universitätswechsel muss die Ausländerbehörde informiert werden. Die Einschreibung in das neue Fach ist nur mit aktualisiertem Zusatzblatt möglich! Die Zustimmung der Ausländerbehörde erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach ausführlicher Prüfung der Umstände. Fach- und Hochschulwechsel sind nur in den ersten 18 Studienmonaten unproblematisch und auch nur begrenzt erlaubt!

Studienkosten

Ab WiSe 2017/18 müssen internationale Studierende (aus Drittstaaten/Nicht-EU-Staaten), die sich in das im Bachelor-, Lehramts- oder konsekutive Masterstudium einschreiben, Studiengebühren in Höhe von 1.500 EUR pro Semester bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier: Studiengebühren

Für den studienvorbereitenden Deutschkurs müssen keine Studiengebühren für internationale Studierende bezahlt werden. Der Deutschkurs kostet aber wie bisher Gebühren. Weitere Informationen finden Sie beim Studienkolleg.