Ausschreibung Philipp Schwartz-Initiative: Brückenstipendien

Zur Anbahnung einer Förderung in der Philipp Schwartz-Initiative richtet die Alexander von Humboldt-Stiftung temporär Brückenstipendien zur finanziellen Unterstützung nachweislich gefährdeter Forschender ein, die sich bereits im Schengenraum aufhalten. Die Förderungen ermöglichen es Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, gefährdete Forschende bei sich aufzunehmen und einen gemeinsamen Antrag auf eine Förderung im Hauptprogramm der Philipp Schwartz Initiative zu erarbeiten.

  Webseite der Philipp Schwartz-Initiative
 Antragstellung und Auswahl

 

  Wer kann einen Antrag stellen?

- Deutsche Hochschulen / Forschungseinrichtungen nominieren gefährdete Forschende

- Gefährdete Forschende befinden sich bereits im Schengenraum

Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusage seitens der aufnehmenden Einrichtung, dass in dieser Zeit eine Nominierung für eine Förderung in Auswahlrunde 15 der Philipp Schwartz-Initiative vorbereitet und eingereicht wird.

Nominierungen können bis zum 16.12.2024 eingereicht werden.

   Was wird gefördert?

Personenbezogene Förderung ab 01.03.2025 bis maximal 30.6.2025.

- 2.700 EUR Stipendiengrundbetrag pro Monat, eine Mobilitätspauschale und Beihilfe zur Kranken- und Haftpflichtversicherung der geförderten Person sowie zusätzlich zu beantragende Familien- und Nebenleistungen.

- Teilnahme am Philipp Schwartz-Forum 2025, das am 3. und 4.4.2025 in Berlin stattfindet, einschließlich Reise- und Übernachtungskosten.

  Wie kann man einen Antrag stellen?

Nominierungen können über die DE Internationales (Ansprechperson: Oliver Kaas, Tel.: 45323; E-Mail: oliver kaas does-not-exist.kit edu) bis 16.12.2024 eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen:

1. Ausgefülltes Antragsformular der Hochschule inkl. Selbstverpflichtung und Bestätigung eines*einer Mentor*in,

2. Lebenslauf,

3. Publikationsliste und Promotionsnachweis der nominierten Person,

4. Eigenerklärung zur Gefährdung für Personen aus Afghanistan, Sudan, Ukraine oder Gefährdungsnachweis, der bis Februar 2025 nachgereicht werden kann.

15. Ausschreibungsrunde der Philipp Schwartz-Initiative

In der 15. Ausschreibungsrunde erfolgt die Antragsstellung erneut über das Antragsportal der Alexander von Humboldt-Stiftung. Antragsschluss für die KIT-interne Frist ist 31.01.2025. 

Sämtliche Antragsunterlagen sind ausschließlich über das Portal zu übermitteln. Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Anträge, bestehend aus einem abgesendeten Rahmenformular und den Einzelnominierungen, berücksichtigt werden können.

Die Auswahlergebnisse liegen voraussichtlich Ende Mai 2025 vor. Förderungen können zum 1. Juli 2025 aufgenommen werden. Die aktuellen Programmunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative.

Zur Information:

Eine Gefährdung kann z.B. durch das Scholars at Risk Network (SAR, E-Mail: sar-psi∂nyu.edu) dokumentiert werden. Bei Nominierungen von Personen aus Belarus, Russland, Aserbaidschan und zentralasiatischen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit der Philipp Schwartz-Initiative auf (E-Mail: schwartz-initiative∂avh.de). Anfragen zu Gefährdungsnachweisen können nur von nominierenden Einrichtungen gestellt werden. Wir raten zu einer möglichst umgehenden Kontaktaufnahme, da Partnerorganisationen nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen übernehmen können.

Eine Gefährdung kann auch durch andere glaubwürdige dritte Stellen nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie die Handreichung (PDF) zur Erstellung von Gefährdungsnachweisen und kontaktieren Sie die Philipp Schwartz-Initiative, bevor Sie eine dritte Organisation (als eine der dann genannten Partnerorganisationen) um einen Gefährdungsnachweis ersuchen.