Was muss ich tun?
Wenn Sie in ein Zimmer oder eine Wohnung einziehen, müssen Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. Das müssen Sie unbedingt in den ersten 2 Wochen machen.
Das gilt auch für die Studierenden, die innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen.
Alle Studierenden, die innerhalb von Deutschland umziehen, können sich auch online anmelden. Unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6021869 finden Sie alle Informationen dazu.
Wer sich nicht online anmelden möchte, findet alle Information auf dieser Seite unter “Verfahrensablauf“. Hierzu müssen Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren. Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Reisepass, den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum, Wohnungsgeberbestätigung (die muss der Vermieter ausfüllen), Meldeschein über den Universal-Onlinedienst (Meldewesen) (den müssen Sie ausfüllen). Beim Meldeschein über den Universal-Onlinedienst geben Sie bitte bei „Ihr Anliegen“ an: „Anmeldung des Einzugs in eine neue Wohnung nach §23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz“.
Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder einer anderen Stadt oder der Umgebung von Karlsruhe kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen.
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.
In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde
Wo muss ich das tun?
Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe
Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.