Was muss ich tun?

Bevor Sie sich immatrikulieren können, braucht das KIT von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung, dass Sie krankenversichert sind. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse soll für die elektronische Meldung den "Meldegrund 10 für das Karlsruher Institut für Technologie" angeben. Weitere wichtige Informationen

  • zu Krankenversicherungen,
  • den Arten von Krankenversicherungen und
  • Besonderheiten für EU-Bürger, und Studierenden aus der Schweiz und der Türkei

finden Sie auf dieser Seite.

Wo und wann muss ich das tun?

Nach Ankunft in Deutschland oder digital aus dem Ausland