Krankenversicherung
Jeder Studienbewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung am Karlsruher Institut für Technologie eine Versicherungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Diese Bescheinigung gibt darüber Auskunft,
- ob der Studienbewerber krankenversichert ist oder
- ob der Studienbewerber versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Immatrikulation für die Art der Krankenversicherung entscheiden müssen (privat oder gesetzlich) – während des Studiums ist eine Änderung/ein Wechsel in der Regel nicht möglich!
Eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie hier.
Studierende mit Krankenversicherung aus der EU, Schweiz oder Türkei lesen bitte Punkt „Regelungen für EU-Bürger und Studierende aus der Schweiz und der Türkei“! |
Sie können sich bei einer deutschen, gesetzlichen Krankenversicherung versichern (bitte beachten Sie: sollten Sie bei der Einschreibung über 30 Jahre alt oder bereits im 15. Fachsemester sein, ist der Abschluss einer gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung nicht mehr möglich. Dasselbe gilt auch für Promotionsstudenten.)
Der monatliche Beitrag (ca. 110,00 EUR) und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich geregelt und Sie brauchen vor hohen Rechnungen im Krankheitsfall keine Angst zu haben. Für einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt müssen Sie keine Kosten übernehmen. Allerdings fallen bei manchen verschreibungspflichtigen Medikamenten (i.d.R. 5 EUR) und während des Krankenhausaufenthalts eine geringe Zuzahlung (10 EUR pro Tag) an. Je nach Einkommenssituation ist hier eine Befreiung über die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Auch sind nicht alle Zahnarzt- oder Augenarztleistungen komplett versichert. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Versicherung.
Sollten Sie sich für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, können Sie die notwendigen Unterlagen bei der Immatrikulation im IStO bekommen oder sich direkt an eine der gesetzlichen Krankenversicherungen wenden. Legen Sie dafür bei der Krankenkasse Ihren Zulassungsbescheid vor und bitten Sie um die Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule.
Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule:
Sie brauchen den Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an das KIT übermittelt. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für das Karlsruher Institut für Technologie" an. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden.
Eine reine Mitgliedsbestätigung oder die Kopie Ihrer Krankenkassenkarte reichen nicht aus! Sie brauchen immer eine Bestätigung für die Einschreibung die elektronisch an das KIT übermittelt wird. |
Bitte beachten Sie:
- Die Versicherung startet frühestens mit dem offiziellen Semesterbeginn (1.4./1.10.- auch wenn Sie sich bereits einige Tage vorher einschreiben), spätestens aber mit dem Tag der Einschreibung, die Tage vorher sind Sie noch nicht versichert. Daher sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie bis zur Einschreibung eine Reisekrankenversicherung oder sonstige Privatversicherung haben.
- Sollten Sie die monatlichen Beiträge während des Studiums nicht bezahlen, können Sie den Versicherungsschutz verlieren und von der Universität exmatrikuliert werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihre Krankenversicherung, oft gibt es die Möglichkeit Mitgliedsbeiträge zu stunden oder in Raten zu bezahlen.
Adressänderung mitteilen:
Bitte denken Sie daran, dass die Krankenversicherung immer über Ihre die aktuelle Wohnadresse informiert ist. Wenn Sie umziehen, bitte sofort die Krankenversicherung informieren.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen. Oft sind die monatlichen Beiträge anfangs niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung, das kann sich aber im Laufe der Zeit ändern und in der Regel werden die Beiträge mit steigenden Alter erhöht. Die Arztrechnungen und Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen und bekommen diese auf Antrag von der Krankenversicherung teilweise erstattet. Nicht alle Vorerkrankungen sind bei der privaten Krankenversicherung abgedeckt und Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche sind in Deutschland sehr teuer – um diese Kosten zu tragen, reicht der Geldbeutel vieler Studierenden nicht aus.
Auch eine ausländische Krankenversicherung gilt als private Versicherung. Bitte beachten Sie aber, dass die hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems von ausländischen Versicherungen nicht immer gedeckt sind! Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenversicherung möglicherweise nur die Kosten erstattet, die den üblichen Behandlungskosten in Ihrem Heimatland entsprechen. In diesem Fall, wenn die Behandlung in Deutschland teurer ist, müssen Sie den Unterschied selbst zahlen.
Außerdem werden ausländische Krankenversicherungen nur unter bestimmten Bedingungen in Deutschland akzeptiert. Ob Ihre Versicherung in Deutschland ausreicht, erfahren Sie bei einer gesetzlichen, deutschen Krankenversicherung. Dort müssen Sie die Versicherungspolice Ihrer privaten (deutschen oder ausländischen) Krankenversicherung vorlegen.
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung in Ihrem Heimatland versichert sind, die auch in Deutschland gültig ist, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung ihrer Krankenversicherung (entweder in Deutsch oder Englisch) in Ihrem Heimatland einholen.
Die besagt, dass
- Sie eine Krankenversicherung haben
- diese in Deutschland gültig ist
- Sie Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz mit unbegrenzter Versicherungssumme bietet.
Bitte beachten Sie, dass eine reguläre Reisekrankenversicherung nicht akzeptiert werden kann.
Unterlagen für die Einschreibung bei der Hochschule:
Wenn Sie eine private Versicherung für die Dauer Ihres Studiums abgeschlossen haben oder abschließen wollen, legen sie sich die Versicherungspolice der privaten Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse vor. Bietet Ihre Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz für ein Studium in Deutschland, kann die gesetzliche Krankenkasse für Sie die Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erteilen. Die Meldung erfolgt elektronisch an das Karlsruher Institut für Technologie.
Fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für das Karlsruher Institut für Technologie" an.
Eine Mitgliedsbestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung oder die Versicherungspolice reichen für die Einschreibung nicht aus! Sie müssen ihre Versicherungspolice einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse vorlegen die eine Meldung elektronisch an das KIT übermittelt. |
Adressänderung mitteilen:
Bitte denken Sie daran, dass die Krankenversicherung immer über Ihre die aktuelle Wohnadresse informiert ist. Wenn Sie umziehen, bitte sofort die Krankenversicherung informieren.
EU Staatsbürger
Für Bewerber aus EU Staaten und aus der Schweiz, die eine EHIC Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig.
Die EHIC-Karte reicht für die Einschreibung an der Hochschule aber nicht aus! Sie müssen Ihren Zulassungsbescheid und Ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer frei wählbaren deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, um dort eine Bestätigung ("Meldung 10 an das Karlsruher Institut für Technologie") über die Befreiung von der Versicherungspflicht zu erhalten.
Die EHIC reicht für die Einschreibung nicht aus! Sie brauchen immer die spezielle Krankenkassenbescheinigungen für die Einschreibung, die von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an das KIT übermittelt wird. |
Bürger aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z.B. Türkei)
Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Die Formulare haben je nach Herkunftsland unterschiedliche Namen, z.B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6.
Dieses Formular kann bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zusammen mit dem Zulassungsbescheid vorgelegt werden, um eine Bestätigung ("Meldung 10 an das Karlsruher Institut für Technologie") über die Befreiung von der Versicherungspflicht zu erhalten.
Die Bescheinigung über ein soziales Abkommen oder die Versicherungspolice aus dem Ausland reichen für die Einschreibung nicht aus! Sie brauchen immer die spezielle Krankenkassenbescheinigungen für die Einschreibung, die von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an das KIT übermittelt wird. |
Versicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Als ausländischer Studierender in Deutschland sollten Sie auch eine Haftpflichtversicherung besitzen, die Sie entweder in Ihrem Heimatland abschließen und die auch in Deutschland gilt, oder die Sie in Deutschland abschließen. Für Studierende aus Europa gilt die im Heimatland abgeschlossene Haftpflichtversicherung weiter. Haftpflicht bedeutet, dass eine Versicherung die Haftung für Schäden von Personen, Gegenständen oder Vermögen übernimmt, d.h. für Schäden bis zu einem bestimmten Betrag zahlt. Je höher dieser Betrag ist, desto höher der jährliche Beitrag.
Krankenversicherung
Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.
Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung kommt für Schäden an bzw. innerhalb Ihrer Wohnung, die durch Naturereignisse wie z.B. Blitzschlag, Sturm oder Hagel verursacht werden, auf. Sie zahlt auch bei Brand, Explosion, Einbruch, Raub oder Vandalismus. Für einen Aufpreis ist man zusätzlich auch vor Fahrraddiebstahl versichert. Sie kann allerdings nur für Wohnungen insgesamt und nicht für einzelne Zimmer in einer WG abgeschlossen werden. Die Kosten hängen von der Wohnungsgröße und der Lage in der Stadt ab. Oft gibt es zusätzlich Vergünstigungen bei Studierenden unter 26 Jahren. Sie wird fast immer vom Vermieter verlangt.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung brauchen Studierende im Regelfall nicht, denn auch für Studierende mit ausländischem Pass gilt, dass sie, wenn sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, gegen Unfälle im Rahmen des Studiums über die Landesunfallkassen automatisch abgesichert sind.
Sind Sie als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, muss der Arbeitgeber Sie gegen Arbeitsunfälle bei der Unfallkasse absichern. Ob eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll ist, die gegen Unfälle während der Freizeit absichert, muss jeder für sich entscheiden.