Landtagsstipendienprogramm Baden-Württemberg und Israel

Ausschreibung für das Förderjahr 2025

Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang. Bewerbungsvoraussetzung für Studierende ist die Immatrikulation in Vollzeit an einer baden-württembergischen bzw. israelischen Hochschule. Als Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler werden hier Personen verstanden, die nach dem Studienabschluss an einer Promotion arbeiten oder höchstens zwei Jahre nach Abschluss der Promotion weiter forschend tätig sind, um sich als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in ihrem Fachgebiet zu etablieren. Bewerbungsvoraussetzung für Praktikantinnen und Praktikanten ist die Immatrikulation in Vollzeit an einer baden-württembergischen bzw. israelischen Hochschule. Bei der Antragstellung ist – unter Berücksichtigung der geltenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts – auch eine realistische Umsetzbarkeit der beantragten Maßnahme im Förderjahr 2025 zu beachten.

Gegenstand und Dauer der Förderung

Es können Mittel für folgende Zwecke beantragt werden:

  • für Studien- und Praxisaufenthalte von einem bis sechs Monaten (inkl. Prüfungszeit, sofern Prüfungsleistungen im Heimatland anerkannt werden),
  • für Veranstaltungen (Workshops, Symposien, Konferenzen etc.) und für Studienreisen.

Die Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs können zudem eine Förderung im Rahmen der Programmlinie „Teachers for the Future“ beantragen. Förderfähig ist eine einwöchige Exkursion nach Israel, die als Bestandteil des Vorlesungsplans aufgenommen wurde. Im Rahmen der Exkursion sollen gemeinsame Seminare der deutschen und israelischen Studierenden stattfinden, die es Lehramtsstudierenden ermöglichen, innovative, zukunftsorientierte Bildung praktisch vor Ort zu erleben, in Seminarkursen zu reflektieren und ihre Lerneffekte für die Vorbereitung von Unterrichtseinheiten anzuwenden. Die Ausschreibung des Programms erfolgt unter dem Vorbehalt der vom Landtag von Baden-Württemberg übertragenen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025. Im Falle der "Teachers for the Future" Programmlinie sind zudem die Drittmittelgeber zu berücksichtigen.

Förderzeitraum

Bei positiver Begutachtung des Antrags erfolgt eine Förderung in 2025. Das Förderjahr entspricht dem Haushaltsjahr: 1. Januar bis zum 31. Dezember. Eine Übertragung nichtverausgabter Mittel in das Haushaltsjahr 2026 ist nicht möglich.

Stipendien- / Förderhöhe

Die monatliche Stipendienrate bei Studien- und Praktikumsaufenthalten beträgt für 

  • Studierende (Bachelor und Master) 900 €
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (mit bereits vorliegendem Master-Abschluss)
  • 1.200 € Für die Förderung von Veranstaltungen können den Hochschulen pro Antrag bis zu 5.000 € bewilligt werden.
  • Für die Förderung von Studienreisen bzw. Exkursionen mit Studierenden und/oder Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können den Hochschulen Mittel in Höhe von bis zu 5.000 € bewilligt werden.

Die Reisekosten mitreisender Dozentinnen und Dozenten sind als Eigenanteil von den Hochschulen aus zentralen Mitteln zu erbringen. Ein Eigenbeitrag der Studierenden wird im Rahmen der Ausschreibung nicht erwartet. Es obliegt der Hochschule zu entscheiden, ob ein solcher Beitrag zugunsten der Gesamtfinanzierung der Maßnahme von den beteiligten Studierenden zu erbringen ist. Pädagogische Hochschulen können zudem für die Teilnahme am Projekt „Teachers for the Future“ bis zu 5.000 € aus dem Landtagsstipendienprogramm beantragen. Die Reisekosten mitreisender Dozentinnen und Dozenten sind als Eigenanteil von der Pädagogischen Hochschule aus zentralen Mitteln zu erbringen. Ein Eigenbeitrag der Studierenden wird im Rahmen der Ausschreibung nicht erwartet. Es obliegt der Pädagogischen Hochschule zu entscheiden, ob ein solcher Beitrag von den beteiligten Studierenden zu erbringen ist oder von der Hochschule übernommen wird.

Bewerbungsunterlagen / Berichtspflichten

Die Bewerbung für eine Förderung im Rahmen des Landtagsstipendienprogramms ist nur über die Hochschule möglich. Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit dem Akademischen Auslandsamt. Die dortigen Ansprechpersonen werden gebeten, bei Bewerbungen für Studien- und Praxisaufenthalte folgende Dokumente beizufügen: 

  • Bewerbungsformular (von der Hochschule auszufüllen),
  • Motivationsschreiben und Beschreibung des geplanten Aufenthaltes auf Deutsch bzw. bei Anträgen aus Israel mit deutscher Zusammenfassung,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Leistungsübersicht / Transcript of Records,
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studienplatzzusage der badenwürttembergischen bzw. israelischen Hochschule, aus der der genaue Zeitraum des geplanten Studienaufenthaltes inklusive Prüfungszeitraum hervorgeht,
  • falls bereits vorhanden Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule,
  • Praktikumsvereinbarung mit einem Unternehmen in Baden-Württemberg oder Israel (sofern noch keine Zusage für ein Praktikum vorliegt, ist der Bewerbung eine Absichtserklärung mit Angaben zu der avisierten Praktikumsstelle hinzuzufügen),
  • falls bereits bekannt Angabe der Reisedaten.

Zur Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen / Studienreisen / Exkursionen sollen von den Hochschulen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Bewerbungsformular,
  • Beschreibung der Veranstaltung (Zielsetzung) inkl. Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Ausweisung von Drittmittelgebern),
  • Festlegung der Teilnehmendenzahl.

Diese Unterlagen sind auch dem Antrag für ein „Teachers for the Future“-Projekt beizulegen. Im Nachgang einer Förderung ist die jeweilige Hochschule aufgefordert, dem Wissenschaftsministerium einen Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen. Dies beinhaltet auch einen Sachbericht über die jeweils geförderte Maßnahme. Die Fristen sind zu gegebener Zeit dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen.

Auswahlkriterien

Bei Einzelpersonenförderung ist insbesondere das Interesse speziell für einen Aufenthalt in Israel bzw. Baden-Württemberg im Sinne des Programms ausschlaggebend. Es handelt sich nicht um ein Leistungsstipendium. Das Programm verfolgt vorrangig einen interkulturellen Ansatz und soll zur Völkerverständigung beitragen. Die Studierenden sollten in ihrem Motivationsschreiben darstellen können, wie sie den speziellen Herausforderungen, die ein Aufenthalt in Israel mit sich bringen kann, begegnen können. Auch israelische Studierende, die nach Baden-Württemberg kommen, werden gebeten, sich in ihrem Motivationsschreiben mit der Idee des Programms auseinander zu setzen. Zudem sollen Ideen entwickelt und skizziert werden, wie die Studiereden die während des Auslandsaufenthalts gewonnenen Erkenntnisse im Nachgang auch an andere Studierende vermitteln bzw. in die Hochschule übertragen können. Eingang in die Antragsbewertung findet auch das Vorhandensein von (unentgeltlichem) sozialem Engagement in Vereinsstrukturen, Interessensvertretungen oder ähnlichem.

Bei Veranstaltungen / Studienreisen / Exkursionen wird folgendes bewertet:

  • Unterstützung beim interkulturellen Austausch zwischen deutschen und israelischen Teilnehmenden im Sinne des Programms (insbesondere Darstellung, wie die Maßnahme vor, während und nach der Durchführung den interkulturellen Austausch an der Heimathochschule fördern kann),
  • Aussagen zum Personenkreis, der im Vorfeld bzw. im Nachgang der Maßnahme erreicht werden soll und wie dies sichergestellt werden kann,
  • Einbindung in das Curriculum oder ein Forschungsprojekt,
  • Nachhaltigkeit / Verankerung an der Hochschule bzw. in der Hochschulstruktur (Sicherstellung, dass von den Erkenntnissen der Maßnahme mehr als nur der unmittelbare Teilnehmendenkreis profitiert),
  • Darstellung des Eigenbeitrags der Hochschule (verpflichtend ist die Übernahme der Reisekosten der mitreisenden Dozentinnen und Dozenten, eine weitere finanzielle Beteiligung ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in der Bewertung angerechnet). 

Grundsätzlich kommen auch Maßnahmen für eine Förderung in Betracht, die bereits in der Vergangenheit berücksichtigt wurden. Maßgeblich ist, dass sich der Teilnehmendenkreis der Studierenden ändert.

Bewerbungstermin / Antragsstellung / Ansprechperson

Anträge für das Förderjahr 2025 können dem Wissenschaftsministerium bis zum 15. November 2024 vorgelegt werden. 

Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe, E-Mail Mareen.Knappe∂mwk.bwl.de, Tel. 0711 - 279 3116, wenden.