Immatrikulation
Jeder Studierende, der am KIT regulär in einem Studiengang mit Hochschulabschluss (BA, MA, Phd) eingeschrieben ist und das gesamte Studium hier absolviert, kann am ERASMUS+ Programm teilnehmen - unabhängig von der Nationalität. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Auslandsaufenthalts ist eine Immatrikulation am KIT erforderlich.
Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen für einen begrenzten Zeitraum am KIT studieren, sind von der Teilnahme an ERASMUS+ ausgeschlossen. Darüber hinaus ist eine Teilnahme an dem Programm für ERASMUS-Mundus-Studierende wegen unzulässiger Doppelfinanzierung nicht möglich.
Akademischer Hintergrund
Ein akademisch erfolgreiches Auslandsstudium baut auf dem Vorhandensein eines möglichst umfassenden Grundwissens des eigenen Studienfachs an der Heimathochschule auf. Daher sollten Sie vor Antritt Ihres ERASMUS+-Aufenthaltes vier Semester im Bachelor am KIT erfolgreich studiert haben. Sie sollten sich bereits im zweiten Studienjahr bewerben, wenn Sie im 5. oder 6. Bachelorsemester ins Ausland gehen wollen.
Masterstudierende können ab dem 1. Mastersemester ins Ausland gehen. In diesem Fall erfolgt die Bewerbung während des Bachelorstudiums; Sie können sich nur bewerben, wenn Sie noch für Ihren Masterabschluss am KIT eingeschrieben sind.
Sprachkenntnisse
EinAuslandsstudium setzt solide Kenntnisse der Unterrichtssprache voraus. Daher sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bei Ihrem Fachkoordinator der Fakultät diese Kenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule nachweisen können. Wenn die Unterrichtssprache von der Landessprache abweicht, ist die Kenntnis der Landessprache ebenfalls wünschenswert und je nach Zielhochschule sogar obligatorisch. Die meisten unserer Partnereinrichtungen erwarten ein B1-Niveau, Englisch oft höher: B2/C1. Die genauen Anforderungen Ihrer Gastinstitution finden Sie in unserer Online-Maske bei den verschiedenen Partnerinstitutionen.
Klicken Sie sich zu Ihrem Ziel durch. Dort finden Sie u.a. die Informationen über das geforderte Sprachniveau.
Wenn Sie keinen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben, können Sie sich den Sprachkurs mit dem erreichten Sprachniveau nach erfolgreicher Prüfung beim Sprachenzentrum (SPZ) in Ihr Transcript of Records eintragen lassen (unter dem Punkt "Wie bekomme ich ECTS-Punkte?"). Damit erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie auch für Ihre Bewerbung an der Gasthochschule verwenden können. Am besten besuchen Sie einen oder mehrere Sprachkurse, bevor Sie sich bewerben.
Für die Bewerbung um einen ERASMUS+-Platz bei der Fachkoordination der jeweiligen KIT-Fakultät wird in der Regel das Abitur anerkannt. Die IStO empfiehlt Sprachzertifikate, die nicht älter als 2,5 Jahre sind. Für die Bewerbung an der Gasthochschule (d.h. nach der Nominierung durch die IStO an Ihrer Gasthochschule) benötigen Sie ein entsprechendes Sprachzeugnis. Als Sprachnachweis werden in der Regel sowohl die Sprachzertifikate des SPZ bzw. das Transcript of Records des KIT (nach bestandener Prüfung), in dem die bestandenen Sprachkurse mit Niveau aufgeführt sind, als auch das DAAD-Sprachzeugnis akzeptiert. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Gasthochschule, ob bestimmte Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate) erforderlich sind. Bitte bedenken Sie, dass die Termine für den Sprachtest für Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland sehr schnell ausgebucht sind. Das IStO empfiehlt Ihnen daher, sich rechtzeitig zu informieren und anzumelden.
Zeit und Dauer
Neben der Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse, dem Erwerb interkultureller Kompetenzen und der Erweiterung Ihres persönlichen Horizonts soll ein Auslandsaufenthalt vor allem der Vertiefung Ihrer akademischen Kenntnisse dienen. Sie wollen Ihr akademisches Wissen im Ausland ausbauen und möglicherweise eine neue Perspektive darauf gewinnen. Daher sollten Sie vor dem Auslandsstudium bereits an Ihrer Heimatuniversität Grundkenntnisse in Ihrem Studienfach erworben haben. Bachelor-Studierende sollten daher einen Auslandsaufenthalt nicht vor dem 2. Jahr/4. Semester in Erwägung ziehen; Master-Studierende können bereits ab dem 1.
Master-Semester im Gastland studieren. Empfohlen wird ein einjähriger Aufenthalt (d. h. in der Regel 10 Monate von September/Oktober bis Juni/Juli), da Sie dann einen vollen Studienzyklus an einer Gasthochschule absolvieren, der sich häufig am akademischen Jahr orientiert. Es sind aber auch einsemestrige Aufenthalte möglich, mit einer Mindestdauer von 3 Monaten (= 90 Tage).
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Aufenthaltes, dass in den Gastländern der Beginn des akademischen Jahres sowie des 2. Semesters (= unser Sommersemester) oft deutlich früher liegt als am KIT. Damit dies nicht zu Kollisionen mit Prüfungsterminen führt, planen Sie frühzeitig und sprechen Sie mit Ihren Prüfern.
Bewerbung in Ihrem Fachbereich
Die Auswahl der Kandidaten und die Vergabe der Austauschplätze liegt in der alleinigen Verantwortung der Fakultäten und wird dort entweder durch den Fachbereichskoordinator oder durch eine Auswahlkommission vorgenommen. Bewerben Sie sich daher in einem ersten Schritt zunächst in Ihrem Fachbereich.
Informieren Sie sich zunächst über das Angebot an Kooperationen an Ihrem Fachbereich. Eine Liste der aktuellen Partnerschaften finden Sie unter Partnereinrichtungen.
Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihres Fachbereichs oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Fachbereichskoordinator über die fachlichen Voraussetzungen und Fristen für die Bewerbung.
Bitte beachten Sie die fakultätsinternen Bewerbungsfristen. Diese sind für die Vergabe der ERASMUS+-Plätze verbindlich und liegen in der Regel zwei bis vier Wochen vor der Bewerbungsfrist im Akademischen Auslandsamt (für die Wirtschaftswissenschaften am 1.12. eines jeden Jahres). Bewerber von Studiengängen, die zwei oder mehreren KIT-Fakultäten angehören (z.B. Wirtschaftsmathematik), können freiwillig entscheiden, an welcher Fakultät sie sich bewerben wollen. Diese Entscheidung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung getroffen werden. Eine gleichzeitige Bewerbung an mehreren KIT-Fakultäten ist ausgeschlossen und gilt als Ausschlussgrund für die Teilnahme am Programm.
Für die Bewerbung beim Fachkoordinator benötigen Sie in der Regel:
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ein Motivationsschreiben
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einen Nachweis über bisherige Studienleistungen
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Nachweis von Sprachkenntnissen
Eventuelle zusätzliche Anforderungen sind beim Fachkoordinator zu erfragen.
Erst wenn Sie von Ihrem Fachkoordinator als ERASMUS+-Student ausgewählt wurden und den zugewiesenen Studienplatz erhalten haben, setzt sich das Akademische Auslandsamt mit Ihnen in Verbindung und schickt Ihnen den Link zum Bewerbungsformular per E-Mail.
Anmeldung beim Büro für internationale Studierende (IStO)
Nachdem Sie in Ihrem Fachbereich ausgewählt und Ihnen ein Erasmus-Platz zugewiesen wurde, müssen Sie sich unter folgendem Link anmelden: Mobility Online. Dadurch wird die Finanzierung durch das IStO für Sie gesichert.
Ihre persönlichen Daten und Mobilitätsinformationen sollten bis spätestens 1. März für ERASMUS-Aufenthalte im folgenden Studienjahr vollständig sein . Nur dann ist Ihr Stipendium garantiert.
Die Vergabe der Restplätze für das Sommersemester des folgenden Studienjahres erfolgt bis zum 31. August. Auch für die Restplätze gilt das oben beschriebene Bewerbungsverfahren. Bitte informieren Sie sich über die Fristen der jeweiligen KIT-Fakultät. Für die Restplätze kann das Stipendium nicht garantiert werden. Es wird daher empfohlen, sich zwischen dem 01. Dezember (WiWi) und Mitte Februar für das folgende Studienjahr zu bewerben.
Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium in der Schweiz (Swiss European Mobility Programme - SEMP) interessieren, gilt für Sie ebenfalls die überarbeitete jährliche Bewerbungsfrist. Nur ERASMUS Mundus-Studierende sind von der Teilnahme am SEMP ausgeschlossen.
Nominierung
Mit erfolgreicher Anmeldung in Mobility Online bzw. nach bestätigter Platzzuteilung in Mobility Online wird das IStO die Nominierung an Ihre Zielhochschule durchführen. Die Annahme des angebotenen Erasmus-Platzes ist verbindlich!
Die Nominierung findet spätestens zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist der Gasthochschule statt. Sobald die Nominierung von IStO erledigt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Informieren Sie sich schon vorher über Bewerbungsfrist und -verfahren auf der Website der Zielhochschule.
Spätere Rücktritte können nicht nur für alle Beteiligten erheblichen Aufwand bedeuten, sondern führen meist auch dazu, dass das vorhandene Angebot an studiengebührenfreien Plätzen nicht ausgeschöpft werden kann. Der entstandene Schaden kann dann neben der Zieluniversität und dem KIT auch andere Studierende betreffen, wenn ein Platz nicht mehr an einen Nachrücker vergeben werden kann. Deswegen sind Rücktritte zu vermeiden. Studierende sind verpflichtet, das International Students Office (unter erasmus-out∂intl.kit.edu) und Ihre KIT-Fak. (Fachkoordination) unverzüglich zu benachrichtigen, falls unvorhersehbare Umstände eintreten sollten, die ihre Teilnahme am Austausch gefährden oder unmöglich machen könnten. Eine nicht gemeldete Absage führt zum Ausschluss aus den zentral verwalteten Austauschprogrammen (Erasmus, Übersee etc.) in diesem und dem folgenden akademischen Jahr. Mit der Annahme des Erasmus-Platzes verpflichten sie sich auch, andere ausstehende Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im gleichen Zeitraum (z.B. nach Übersee oder innerhalb von PROMOS) zurückzuziehen und die jeweiligen Koordinatoren zu informieren.
Rücktritt/Absage des ERASMUS-Platzes
Ein Rücktritt nach der Nominierung kann nur in besonderen Fällen ohne Konsequenzen (Ausschluss aus den zentral verwalteten Austauchprogrammen in diesem und dem folgenden akademischen Jahr) akzeptiert werden. Sprechen Sie uns unter
erasmus-out∂intl.kit.edu umgehend an, wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können! Eine nicht gemeldete Absage führt zum Ausschluss aus den zentral verwalteten Austauschprogrammen (ERASMUS/Übersee etc.) in diesem und dem folgenden akademischen Jahr. Mit der Annahme des ERASMUS-Platzes verpflichten Sie sich auch, andere ausstehende Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im gleichen Zeitraum (z.B. nach Übersee oder innerhalb von PROMOS) zurückzuziehen und die jeweiligen Koordinatoren zu informieren.
Bewerbung an der Gasthochschule
Üblicherweise brauchen Sie für die Bewerbung an der Zielhochschule folgende Unterlagen:
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Notenauszug (sowohl vom Bachelor als auch vom Master für Masterstudierende): Das Dokument können Sie vom Campus Management auf Englisch herunterladen. Sie brauchen keine Unterschrift von KIT-Personal auf dem Dokument, da dieses jederzeit per QR-Code und Link online verifizierbar ist.
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Sprachnachweis(e): Das IStO kann keine Sprachkenntnisse nachweisen! Wir können nur Sprachkenntnisse auf der Basis von Sprachzertifikaten bestätigen, wenn die Zielhochschule ein Formular dafür zur Verfügung stellt. Das Abitur gilt als Sprachnachweis nur für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz am KIT und nicht für die Bewerbung an der Gasthochschule. Lesen Sie bitte auch sorgfältig die Informationen durch, die wir auf dieser Webseite unter "Vor dem Aufenthalt - Voraussetzungen/Sprachkenntnisse" geschrieben haben.
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Motivationsschreiben
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Learning Agreement/ Studienplan an der Gasthochschule (fangen Sie bitte erst nach der Nominierung mit dem digitalen Learning Agreement an!)
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Bestätigung der Nominierung seitens des KIT: Ein Dokument zur Bestätigung von Ihrem ERASMUS+ Status erhalten Sie auch auf Englisch in Mobility Online unter dem Punkt „Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente"
Sie sollen sich selber über Bewerbungsfristen und -verfahren an der Gasthochschule informieren und selbstständig rechtzeitig bewerben.
Beurlaubung
Sie können sich für die Zeit Ihrer Auslandsaufenthalte am KIT beurlauben lassen. Allerdings sollte die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht übersteigen. Während der Beurlaubung zählen Ihre Studiensemester weiter, die Fachsemester ruhen. Sie sind von der Verpflichtung, regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, befreit, dürfen jedoch Prüfungsleistungen des KIT in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Prüfungen und Scheinerwerb auch während des Urlaubssemesters erlaubt sind (Stand Juli 2016).
Der Antrag auf Beurlaubung wird beim Studierendenservice gestellt. Der Antrag muss von IStO mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden und – sobald diese vorliegt – mit der Einschreibebescheinigung der Partnerhochschule an das Studierendenservice eingereicht werden.
Um den Antrag auf Beurlaubung vom IStO bestätigen zu lassen, schicken Sie diesen und ggf. nötige Nachweise per E-Mail an erasmus-out∂intl.kit.edu. Informieren Sie sich über Fristen und Verfahren auf der oben verlinkten Seite des Studierendenservices.
Mehrfachförderung
Mit ERASMUS+ können Studierende pro Studienzyklus (BA, MA und Promotion) jeweils bis zu 12 Monate ins europäische Ausland gehen und gefördert werden. Im Prinzip können Studierende damit bis max. 36 Monate über ERASMUS+ gefördert im Ausland verbringen. Dabei können die Förderzeiträume individuell zwischen ERASMUS+ Studium (SMS) und ERASMUS+ Praktikum (SMP) kombiniert werden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Mindestaufenthaltszeit von 2 Monate (60 Tage) eingehalten wird.
Studierende, die bereits in früheren Programmen (ERASMUS/ LEONARDO) gefördert wurden, können auch an ERASMUS+ erneut und mehrfach teilnehmen. Die früheren Aufenthalte werden entsprechend ihrer Dauer und Studienzyklus angerechnet.
Eine Teilnahme an ERASMUS+ bleibt für ERASMUS Mundus Studierende wegen einer unzulässigen Doppelfinanzierung ausgeschlossen.
Hinweis:
Aufgrund dieser Regelung (Mehrfachförderung) ist es jetzt auch möglich, den Auslandsaufenthalt in zwei akademischen Jahren (SS + darauffolgendes WS) durchzuführen. Am KIT müssen sich Studierende für das zweite akademische Jahr erneut für ERASMUS+ bewerben, selbst dann, wenn der Aufenthalt an derselben Hochschule erfolgt. Die Entscheidung über die Platzzuteilung trifft die zuständige Fakultät. Mit rechtzeitiger Bewerbung wird die Förderung selbstverständlich vom IStO ausgezahlt.
Mobilitätsbeihilfe
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS+ ein Auslandsstudiums absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule eine finanzielle Förderung, die sogenannte Mobilitätsbeihilfe, durch die EU. Dabei handelt es sich um ein Teilstipendium zur Abdeckung der auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und variiert jährlich. Die hier genannten Summen sind ungefähr die Beiträge*, die Ihnen pro Monat ausgezahlt werden:
Ländergruppe im akad. Jahr 2024/25 | Zielland | Förderraten im akad. Jahr 2024/25 |
1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, UK | 600 EUR / Monat |
2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR / Monat |
3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR / Monat |
* Die Beiträge ändern sich von Jahr zu Jahr. Deswegen kann die Finanzierung unterschiedlich sein. Die richtige Summe können Sie im Stipendienvertrag (Grant Agreement - GA) finden.
Die Daten im Grant agreement sind lediglich ein grober Richtwert. Die relevanten und finalen Daten die zur Kalkulation der Erasmus+ Förderung genutzt werden, entnehmen wir dem Certificate of Arrival (CoA) und dem Certificate of Departure (CoD) die Sie in Mobility Online hochladen, nachdem diese von der Partnerhochschule unterschrieben wurden.
Studienaufenthalte in der Schweiz werden direkt von der schweizerischen Partnerhochschule finanziert (SEMP).
Bitte beachten Sie, dass bei der ERASMUS+ Förderung zwischen Förderzeitraum und Aufenthaltszeitraum unterschieden wird. Die Förderdauer eines ein-semestrigen Aufenthaltes beträgt maximal vier bzw. fünf Monate, eines zwei-semestrigen acht bzw. zehn Monate. Das kann je nach akad. Jahr variieren und hängt von der Mittelbereitstellung ab.
Die Mobilitätsbeihilfe wird nur ausgezahlt, wenn Sie alle auszahlungsrelevanten Unterlagen rechtzeitig einreichen. Laut ERASMUS+ Programm-Richtlinien sollen 30 ECTS-Punkte von im Ausland erbrachten Leistungen pro Semester von jedem/r Teilnehmer/in zurückgebracht werden. KIT-Studierende müssen mindestens 20 ECTS pro Semester zurückbringen, damit die Mobilitätsbeihilfe behalten werden darf. Deswegen wird es empfohlen, dass mindestens 25 bis 30 ECTS pro Semester im Learning Agreement eingeplant werden. Mit weniger als 20 ECTS pro Semester im Transcript of Records (Notenauszug der PHS nach dem Ende des Aufenthaltes) muss die Situation von den Studierenden erklärt werden. Das IStO in Rücksprache mit Ihrer KIT-Fakultät wird danach entscheiden, ob das ERASMUS+ Stipendium behalten werden darf. Die Mindestanzahl an ECTS hat mit der Anzahlt von am KIT anerkannten ECTS-Punkten nicht zu tun. Diese bezieht sich nur auf die im Ausland gesammelten ECTS.
Zuschuss für grünes Reisen
Mit dem Ziel, Erasmus+ in den European Green Deal zu integrieren, soll das Potenzial für den ökologischen Wandel durch den Inhalt und Geltungsbereich des Programms erschlossen und seine Umweltauswirkungen verringert werden. Deswegen können alle Erasmus+ geförderte Studierenden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen, die ohne Auto bzw. ohne Flugzeug ihre Hin- und/oder Rückfahrt zum/von Erasmus-Ziel unternehmen. Diese Unterstützung des umweltfreundlichen Reisens soll schrittweise ausgebaut werden.
Für Aufenthalte ab dem akad. Jahr 2024/25 berechnen wir für jede umweltfreundliche Mobilität zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage in die Förderung ein. Die Anzahl dieser zusätzlichen Tage richtet sich nach der Entfernung der Partneruniversität vom KIT:
- 2 Tage bis 499 km Entfernung
- 4 Tage bis 2999 km Entfernung
- 6 Tage ab 3000 km Entfernung
Die maximale Förderdauer (im Grant Agreement festgelegt) beträgt somit 126 Tage (Aufenthalt von einem Semester) bzw. 246 Tage (Aufenthalt von zwei Semestern). Wie viele Tage Ihre individuelle Förderung über 120/240 Tagen liegt, hängt von o.g. Tabelle ab.
Die zusätzliche Förderung für grünes Reisen wird mit der Mobilitätsbeihilfe ausgezahlt, nachdem Sie einen dafür vorgesehenen Fragebogen in Mobility Online vor dem Ausstellen des Stipendienvertrags ausgefüllt haben. Außerdem müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung (dieses erhalten Sie in Mobility Online) unterschreiben, wo Sie die umweltfreundliche Reise und die Bereitschaft bestätigen, die nachweisenden Unterlagen für 5 Jahre nach dem Erasmus-Aufenthalt aufzubewahren. Fahrkarten werden nur stichprobenartig vom IStO im Laufe der Mobilität gefordert. Der Zuschuss muss VOR der Berechnung des Stipendiums in Mobility Online beantragt werden und die Antwort kann nach der Berechnung NICHT mehr geändert werden.
Aufstockungsbetrag für Studierende mit spezifischen Bedingungen
Mit dem Ziel, Erasmus+ für wenige mobile Zielgruppen zu eröffnen und inklusiver zu gestalten, können Studierende mit spezifischen Bedingungen (Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kind/ern, Studierende mit chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Studierende aus einen nicht-akademischen Elternhaus) einen Aufstockungsbetrag für Mehrkosten (250 Euro/Monat) im Rahmen eines ERASMUS+ Aufenthalts erhalten. Alle Studierenden beantragen und bekommen den Aufstockungsbetrag, wenn Sie die Frage dazu in Mobility Online beantworten und die unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung vor der Berechnung der Stipendien in Mobility Online hochladen. Eine spätere Beantragung ist leider nicht möglich. Der Aufstockungsbetrag muss VOR der Berechnung des Stipendiums in Mobility Online beantragt werden und die Antwort kann nach der Berechnung NICHT mehr geändert werden. Keine weiteren Nachweise sind notwendig. Das IStO wird stichprobenartig nach dem Sommer kontrollieren. In der ehrenwörtlichen Erklärung werden die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Belegen von der begünstigten Person bestätigt. Außerdem erklären Sie sich bereit, diese Belege auf Aufforderung der entsendenden Hochschule für fünf Jahre vorzuhalten.
Studierende mit einer Behinderung erhalten den Aufstockungsbeitrag, wenn diese ein Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben.
Studierende mit chronischer Erkrankung erhalten den Aufstockungsbeitrag, wenn die chronische Erkrankung einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
Studierende mit Kind(ern) erhalten den Aufstockungsbeitrag, wenn Mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird. Die Höhe der Zusatzförderung ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Beantragung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
Studierende aus einen nicht-akad. Elternhaus erhalten den Aufstockungsbeitrag, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Erwerbstätige Studierende erhalten den Aufstockungsbeitrag, wenn die Beschäftigung durchgehend mindestens sechs Monate vor Mobilitätsbeginn gedauert hat. Eine längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert), es wird aber auch eine Durchschnittssumme akzeptiert.
Bei Vorhandensein mehrerer Zielgruppenmerkmale eines Teilnehmenden (beispielweise Erstakademikerin/Erstakademiker und erwerbstätige Studierende) wird der Aufstockungsbeitrag nur für ein Zielgruppenmerkmal auszahlbar und Sie werden nur für ein Zielgruppenmerkmal die Erklärung einreichen müssen.
Für eine Zusammenfassung der Regel und Nachweise für die Aufstockungsbeträge nutzen Sie bitte folgende Unterlagen:
Infoblatt für Aufenthalte ab akad. Jahr 24/25.
Weitere und spezifische Informationen finden Sie auf der Seite von DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/
Für die Planung eines ERASMUS+ Aufenthalt mit spezifischen Bedingungen beraten wir gern. Zögern Sie nicht unsere Sprechstunde wahrzunehmen oder uns per E-Mail unter erasmus-out∂intl.kit.edu zu kontaktieren.
ERASMUS+ und BAföG/ andere Stipendien
Eine Förderung durch das ERASMUS+ Programm schließt den (weiteren) Bezug von BAföG nicht aus. Da die Modalitäten von Einzelfall zu Einzelfall variieren, erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Auslands-BAföG-Amt. Eine Bestätigung für das BAföG-Amt zum ERASMUS+ Status können Sie im Mobility Online unter "Vor dem Aufenthalt - optionale Dokumente" einsehen. Wenn Sie eine Unterschrift brauchen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars benötigen, kommen Sie bitte zur Sprechstunde oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Stipendium mit dem ERASMUS+ Programm zu kombinieren. Das International Students Office behält sich für diesen Fall aber vor, die Mobilitätsbeihilfe an die finanziellen Umstände des Stipendiaten anzugleichen.
Nähere Informationen über besondere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Learning Agreement "Before the mobility"
Ab akad. Jahr 2022/23: das Learning Agreement wird digital in Mobility Online abgewickelt. D.h. Sie geben nach der Nominierung in Mobility Online die einzelnen Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und am KIT ein. Danach unterschreiben/bestätigen Sie im System und das Learning Agreement wird von Ihrer KIT-Fakultät digital überprüft und akzeptiert oder nicht. Wenn es nicht akzeptiert wird, bekommen Sie eine Rückmeldung per E-Mail mit einer Erklärung und was Sie machen müssen, damit das digitale Learning Agreement (DLA) akzeptiert werden kann. Wenn Sie Anerkennungsvereinbarungen oder ein ähnliches Dokument für die Zusicherung der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen haben, können Sie diese in Mobility Online im Schritt "Vorläufige Anerkennungszusage(n) hochgeladen (vollständig)" hochladen.
Online Language Support - OLS
Bei ERASMUS+ wird eine Online-Sprachunterstützung (der sogenannte OLS – Online Language Support) von der EU-Kommission angeboten. Zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes müssen alle Teilnehmer*innen Online-Sprachtests durchführen. Das Ergebnis des 1. OLS-Sprachtests dient aber NICHT als Auswahlkriterium bei der Partneruniversität. Nachdem Sie einen ERASMUS+ Platz erhalten haben, werden Sie automatisch zur Durchführung des 1. OLS-Sprachtests im Juni/Juli oder Oktober (für Restplätze) per E-Mail aufgefordert. Sollte Ihre Muttersprache die Unterrichtssprache an der Gasthochschule sein, werden Sie keinen OLS-Sprachtest durchführen müssen.
Alle müssen aber die Teilnahme an dem 1. OLS-Sprachtest bei Mobility Online bestätigen.
Nach dem 1. Sprachtest können Sie einen Online-Sprachkurs auf der OLS-Plattform besuchen. Die Sprachkurse werden derzeit in allen EU-Sprachen angeboten. Die Einladung zum Sprachkurs wird automatisch abgesendet, wenn das Sprachniveau in der Unterrichtssprache zwischen A1 und B1 nach dem 1. Sprachtest liegt. Wenn das Niveau nach dem 1. Sprachtest B2 oder höher ist, kann man auch den Online-Kurs in der Landessprache im OLS Profil auswählen (z. B. Sie studieren in Portugal auf Englisch, haben Englisch-B2 als Ergebnis des Online-Sprachtests und wollen Ihr Englisch mit dem Sprachkurs verbessern oder schneller Portugiesisch lernen).
Sicherheitsbelehrung
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu grünem Reisen
Dieses Dokument soll Sie über spezifische Informationsquellen für Deutsche im Ausland informieren. Außerdem definiert es die Bedingungen einer Mobilität und deren Abbruch bzw. Unterbrechung. Die Sicherheitsbelehrung müssen Sie auf Mobility Online herunterladen, ausdrucken, lesen, unterschreiben und gescannt hochladen.
Ehrenwörtliche Erklärung zu spezifischer Bedingung
Dieses Dokument steht in Mobility Online zum Download zur Verfügung, wenn der Aufstockungsbetrag für spezifische Bedingungen beantragt wurde. Die Beantragung erfolgt über die Beantwortung der Fragen in Mobility Online. Die Ehrenwörtliche Erklärung muss unterschrieben und in Mobility Online hochgeladen werden.
Grant Agreement (GA oder Stipendienvertrag)
Im Grant Agreement werden im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten erläutert, die mit der Annahme des ERAMUS+ Platzes und der Mobilitätsbeihilfe verbunden sind. Es beschreibt insb. die Dauer der Mobilitätsphase, die Höhe der finanziellen Unterstützung, die Zahlungsmodalitäten und Hinweise auf die Versicherungspflicht der Studierenden. Dieses Dokument muss das IStO im Original und in Papierform erreichen.
Das GA können Sie spätestens Mitte Juli in Mobility Online herunterladen. Es muss zweifach ausdruckt und unterschrieben werden. Mit einem adressierten Rückumschlag schicken Sie die zwei Exemplaren spätestens ZEHN TAGE VOR Ihrer Abreise an:
International Students Office (IStO)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Wenn Sie die zwei (2) Exemplare mit addressiertem Rückumschlag nicht abschicken wollen/können, werfen Sie diese mit einem Umschlag mit "International Students Office - Erasmus OUT" in den Briefkasten neben der Sekretariatstür im IStO (Gebäude 50.20, 1. Stock, Raum 106) ODER in den KIT-Briefkasten des Studierendenservices (im Durchgang zwischen Ehrenhof und Kaiserstr.) ein. In diesem letzen Fall werden die Unterlagen uns per Hauspost des KIT erreichen. Das kann einige Tage dauern!
Im Falle einer innereuropäischen Mobilität bietet die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer Auslandsmobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein.
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die der/die Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursacht oder erleidet. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Der/die Teilnehmende läuft daher Gefahr, von den Standardbedingungen nicht abgedeckt zu sein, wenn er/sie z. B. nicht als Angestellte/r gilt oder nicht formal an der aufnehmenden Hochschuleinrichtung immatrikuliert ist. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.
Lesen Sie bitte ausführlich die jeweiligen Punkte zu den Versicherungen unten und lassen Sie sich bitte darüber beraten!
Krankenversicherung
Wenn Sie eine Krankenversicherung (KV) in Deutschland haben, sollen Sie auch eine europäische Gesundheitskarte (EHIC – European Health Insurance Card) besitzen. Die EHIC dient nur einer Grundabsicherung im EU- und EU+-Ausland (Island, Norwegen, Schweiz und Türkei). In EU und EU+ Ausland garantiert die EHIC nur die Behandlung wie gesetzlich versicherte Inländer. Kosten dürfen nur in der Höhe übernommen werden, die in Deutschland entstanden wären. Rückführungskosten in die Heimat im Fall von Krankheit, Unfall, akuten Behandlungen und Tod (Rücktransport der Leiche) sind in der EHIC nicht vorgesehen. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen auf. Erstattet wird aber nur, was im Gastland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht bezahlt. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt - sowohl für Reisen außerhalb, als auch innerhalb der EU. Die Versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.
Prüfen Sie bitte auch, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlung von Covid-19 einschließt.
Unfallversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung nicht unbedingt notwendig aber sehr empfehlenswert. Sie sind als am KIT eingeschriebener Studierender auch im Ausland für Unfälle versichert, die in der Freizeit und auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule passieren. Der Versicherungsschutz trifft aber nur in spezifischen Fällen/Situation zu.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Unfallversicherung verpflichtend!
Haftpflichtversicherung
Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Karlsruhe. Lassen Sie sich dort beraten, wenn Sie Fragen haben.
Generell gilt folgendes: Wenn Sie mit ERASMUS für Studium ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung optional aber empfehlenswert.
Wenn Sie mit ERASMUS für Praktikum ins Ausland gehen, ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend!